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Holzstaub an Bearbeitungsmaschinen

Grundsaetlich ist bei jedem spanabhebenden Bearbeitungsverfahren, z.B. an Holzbearbeitungsmaschinen, Handmaschinen und Handschleifarbeitsplätzen eine Absaugung notwendig. Dabei muss nach dem derzeitigen Stand der Technik eine Konzentration für Holzstaub in der Luft am Arbeitsplatz (Schichtmittelwert) von 2 mg/m³ oder weniger eingehalten werden. Die Konzentration für Holzstaub in der Luft ist auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken (TRGS 553 Abs. 4.2)


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