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Punktuelle Absaugung

Erfassung von Emissionen direkt an der Entstehungsstelle ist effizient und entspricht den Vorgaben des Gestzgebers.  Die Gefahrstoffverordnung 1 fordert eine lokale Absaugung: „Stäube und Rauche sind an der Austritts- oder Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die abgesaugte Luft ist so zu führen, dass so wenig Staub/Rauch wie möglich in die Atemluft der Beschäftigten gelangt." 

Realisiert werden kann diese punktuelle Erfassung durch Absaugarme, Düsen, Ansaugstutzen etc. in Verbindung mit einer Filteranlage und bei größeren Entfernungen eine Verbindungsleitung zwischen Filteranlage und Erfassung.