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CleanAir-Cube


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Einsatzgebiete sind überwiegend Industriebetriebe, Schweißereien für z.B. Stäube, Nachrauche und zusätzlich als Ergänzung zu den punktuellen Absaugsystemen. Als Präventions-Maßnahme - „Stand Alone System“ bevor es überhaupt zu einer Gefährdung durch gefährliche Stäube kommen kann. Oder nutzen Sie den CleanAir-Cube zusätzlich zur Reinhaltung der Hallenluft. Als Sicherheitseinrichtung verfügt die Anlage über eine Lasermess-Sensorik auf der Reinluftseite. Sicherheit schafft Vertrauen.

Die entstehenden Rauche und Stäube werden in einer Höhe von ca. 3 m über Ansauggitter auf allen Seiten erfasst und in die Filtersektion geführt. Hier lagern sich die Schadstoffe im Filterelement ab. Bei Sättigung des Filters wird ein visueller Filteralarm ausgegeben. Über die unteren Gitter wird die gereinigte Luft beruhigt dem Hallenbereich zurückgeführt. Ebenso werden Temperatur und Luftfeuchtigkeit gemessen.

Einsatz als Absauganlage

  • als Ergänzung bei punktuellen Absaugsystemen
  • als Präventions-Maßnahme
  • in Lagerhallen mit Staplerbetrieb
  • in Bereichen mit Nachrauchen
  • temporär an kurzfristigen "Emissions-Hotspots", durch Staplerfüße ist der Standort schnell veränderbar

Wartung

  • Wartungstüren zu allen wesentlichen Anlagenelementen
  • Werkzeugloser Filterwechsel

Hinweise

Lüftungstechnische Maßnahmen sind geeignet, wenn sie die Gefährdung der Beschäftigten durch Gefahrenstoffe auf ein Minimum verringern. (Quelle TRGS 528, 4.3). Anlagen, die als Schweißrauchabsaugungen dienen, entbinden den Anlagenbetreiber nicht von der Stellung entsprechender Einzelplatzabsaugungen sowie persönlicher Schutzausrüstung für seine Mitarbeiter. Bei der Bearbeitung von Edelstählen sind zwingend Erfassungselemente zu verwenden. Die Definition der persönlichen Schutzausrüstung ergibt sich aus der TRGS 528. Die in der TRGS 528 geregelten Maßnahmen beziehen sich dabei insbesondere auf den Atemschutz und die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Dabei sind die persönlichen Schutzmaßnahmen insbesondere in Ziffer 4.7 der TRGS 528 geregelt. Wichtig ist dabei, dass der Arbeitgeber zur Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) neben der hier angebotenen Raumluftanlage persönliche Schutzmaßnahmen bis hin zur Einzelplatzabsaugung vorsehen muss. Viele Staubarten, darunter z.B. auch Schweißrauchpartikel, sind bei Zuführung von Zündquellen brennbar. Der Anwender muss geeignete Maßnahmen zur Vermeidung dieser spezifischen Gefahren treffen. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass keine Zündquellen während des Anlagenbetriebes eingesaugt werden. Bei explosiven Stoffen fordern Sie bitte ein separates Angebot gemäß ATEX an.

 

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